Es existieren verschiedene Gründe für die Pflicht zur Arbeitskleidung innerhalb eines Betriebs. Während Dienstuniformen vorrangig als werbendes Markenzeichen für ein Unternehmen dienen und die Zugehörigkeit signalisieren, soll Sicherheitskleidung abhängig vom Arbeitsumfeld vor Verletzungen und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz schützen. Die getragene Sicherheitskleidung unterscheidet sich je nach Aufgabenfeld.
Sicherheitskleidung in verschiedenen Arbeitsfeldern
Spezifische Sicherheitskleidung dient dem Schutz von Beschäftigten und minimiert gesundheitliche Risiken bei der Ausübung einer Tätigkeit. Im Gegensatz zur Arbeitskleidung schreibt der Gesetzgeber die Nutzung von Schutzkleidung in verschiedenen Arbeitsfeldern vor. Speziell im Industriezweig ist eine Schutzkleidung aufgrund des erhöhten Gefahrenrisikos vorgeschrieben. Aber auch im Bauwesen, Katastrophenschutz und Gesundheitsbereich ist Arbeitsschutzkleidung vermehrt vorzufinden. Neben Atemschutzmasken, Schutzhelme, Handschuhe oder Sicherheitsschuhe umfasst das Repertoire der Arbeitsschutzkleidung Kontaminationskleidung, Gehörschutzhauben oder Laborkittel von Winlab.de.
Pflichten durch den Arbeitgeber
Aufgrund der hohen Anforderungen an die spezifische Schutzausrüstung sind die Anschaffungskosten enorm. Die Umlagerung der Kosten für den Erwerb lassen sich nicht auf den Beschäftigten umlagern. Demnach sind sämtliche anfallende Kosten vom Arbeitgeber zu tragen. Hier lässt der Gesetzgeber keinen Spielraum. Grundsätzlich gilt: Ist das Tragen der Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben, muss die entsprechende Ausrüstung einem Beschäftigten frei zur Verfügung stehen. Selbst die Beteiligung durch geringe Kleinstbeträge durch den Beschäftigten an den Gesamtkosten sind nicht durchsetzfähig. Insofern das Tragen der Schutzkleidung auf freiwilliger Basis erfolgt und keine verpflichtenden gesetzlichen Grundlagen existieren, so ist der Arbeitgeber nicht zur Kostenübernahme verpflichtet.
Missachtung des Arbeitsschutzes
Die Verpflichtung sorgt für die körperliche und mentale Unversehrtheit der Beschäftigen bei der Erfüllung seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht. Sicherheitskleidung ist konzipiert, um das Risiko eines Arbeitsunfalls weitgehend auszuschließen. Bei Verstößen gegen das geltende Recht und fehlende Arbeitsschutzkleidung riskiert der Arbeitgeber ein sattes Bußgeld in Höhe von maximal 25.000 Euro pro Verstoß. Nicht nur der Arbeitgeber selbst, auch der Arbeitnehmer riskiert bei Missachtung gesetzlicher Vorgaben ein Bußgeld von maximal 5.000 Euro. Problematischer als das Bußgeld selbst ist wohl der wegfallende Arbeitsschutz. Hier regelt der Paragraph 15 des Arbeitsschutzgesetztes, dass die Versicherung sowie sämtliche Ansprüche an die Berufsgenossenschaft verweigert werden, insofern zur Verfügung stehende Arbeitsschutzkleidung zum Zeitpunkt des Unfalls nicht getragen wurde.
Schutzkleidung in verschiedenen Arbeitsfeldern
Festgelegte Normen sorgen für die Einhaltung von Mindestanforderungen an die Sicherheitskleidung in verschiedenen Arbeitsfeldern. Je nach Arbeitszweit liegen verschiedene Gefährdungsrisiken vor. Während im technischen Bereich, etwa für Elektriker oder Schweißer, ein physischer Schutz wie elektrisch isolierende Schutzkleidung verpflichtend ist, spielt im medizinischen Bereich der Schutz vor Infektionen und Keimen eine Rolle. Hier liegt der Fokus auf der Einhaltung verschiedener Hygienevorschriften, etwa durch ein Einsatz von Laborkitteln.
Bildnachweis: Kadmy/Adobe Stock